Deine Chance als Landjugendfunktionär/-in!
Liebe Landjugendmitglieder, der Herbst beginnt und gleichzeitig beginnt mit der Landesjahreshauptversammlung der Landjugend Kärnten, am 26. Oktober, der alljährliche Jahreshauptversammlungsmarathon in den einzelnen Bezirken und Ortsgruppen.
Eine Jahreshauptversammlung ist immer der Neubeginn eines Funktionärsjahres und somit auch die Chance für jedes Landjugendmitglied in einen Vorstand, sei es auf Landes-, Bezirks- oder Ortsgruppenebene, gewählt zu werden. Eine Funktionsperiode beträgt zwei Jahre, für die Kassaprüfer ein Jahr. Bezirksvorstand Gewählt werden können alle sich bei der Bezirksjahreshauptversammlung befindlichen Personen, die ein ordentliches Mitglied der Landjugend Kärnten sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Für die Position des Bezirkskassiers gilt als Voraussetzung das 18. vollendete Lebensjahr. Im Bezirksvorstand gibt es folgende Positionen: Bezirksobmann & zwei Stellvertreter, Bezirksleiterin & zwei Stellvertreterinnen, Bezirkskassier & Bezirksschriftführerin. Es gibt hier auch Zusatzpositionen wie einen Agrarsprecher, Pressereferent, etc. Wahlberechtigt sind der aktuelle Bezirksvorstand und 8 Personen des Ortsgruppenvorstandes. Auf Bezirksebene müssen auch zwei Kassaprüfer gewählt werden. Ortsgruppe Die Bestimmungen der Wahlordnung gelten für den Ortsgruppenvorstand, die Landjugendmitglieder und die Kassaprüfer sinngemäß wie jene vom Bezirksvorstand. In unseren sieben Bezirken, sowie im Landesvorstand in Kärnten gibt es alle zwei Jahre Neuwahlen, in den Jahren dazwischen finden immer Ergänzungswahlen statt. Ruth Piroutz, BEd