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Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

Geschäftsführung – Allgemein

 

Die Landjugend Kärnten ist die Jugendorganisation der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Kärnten. Sie ist somit eine Körperschaft öffentlichen Rechtes. Eine Geschäftsführung im herkömmlichen Sinne gibt es bei der Landjugend Kärnten deshalb nicht.

 

Die Landjugend Kärnten, mit ihren Bezirks- und Ortsgruppen, gehört dem Referat 2 / Bildung, Beratung und Lebenswirtschaft der Kammer für Land- und Forstwirtschaft an, dessen Leitung Herrn Dipl.-Päd. Ing. Karl-Heinz Huber obliegt. Die nächsten Vorgesetzten und Hauptentscheidungsträger sind der Präsident Siegfried Huber und Kammeramtsdirektor DI Hans Mikl.

 

Die beiden Landjugendreferenten oder Landjugendreferentinnen sind gleichberechtigt und übernehmen gemeinsam die Geschäftsführung.

 

 

Geschäftsführung – Befugnisse

Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführung:

 

  • Vertretung der  „Landjugend Kärnten“ nach außen, gemäß der Bestimmungen in den Organisationsrichtlinien
  • Vertretung der „Landjugend Kärnten“ gegenüber Sponsoren
  • Vertretung der „Landjugend Kärnten“ gegenüber Interessenspartnern
  • Vertretung der „Landjugend Kärnten“ gegenüber anderen Organisationen

     

    Zeichnungsberechtigung der Geschäftsführung:

    • Das Rechnungswesen und die Vermögensverwaltung obliegt der Finanzabteilung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft.
    • Diverse Ausgaben sind mit der Finanzabteilung sowie mit der Landesleitung abzusprechen.

       

      Geschäftsführung – Aufgaben

       

      Schriftverkehr

      • Einladung: Für sämtliche Sitzungen (Jahreshauptversammlung, Landesausschuss, Landesvorstand, Projektgruppensitzungen) muss von der Geschäftsführung innerhalb einer bestimmen Frist eine digitale / schriftliche Einladung ausgeschickt werden.
      • Protokolle: Über sämtliche Sitzungen (Jahreshauptversammlung, Landesausschuss, Landesvorstand, Projektgruppensitzungen) ist von der Geschäftsführung binnen 1 Woche ein digitales Protokoll zu erstellen.
      • Allgemeiner Schriftverkehr: Beim allgemeinen Schriftverkehr ist die Geschäftsführung für die nötige Sorgfalt verantwortlich.

         

        Dokumentation

        • Sämtliche Geschäftsfälle und Veranstaltungen der „Landjugend Kärnten“ sind von der Geschäftsführung in geeignetem Maß zu dokumentieren.
        • Die Dokumentation erfolgt digital und analog (EDV Ablage, Ordnerablage)

           

          Qualitätsmanagement

          • Die Geschäftsführung ist für die Einhaltung des Qualitätsmanagementsystems der Landjugend verantwortlich.
          • Sämtliche dafür erforderliche Prozesse sind von der Geschäftsführung laufend zu evaluieren und zu aktualisieren

             

             

             

            Klagenfurt, 21. Februar 2024