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Die Bezirksorganisationen stehen vor den Wahlen

| Service & Organisation

Die Bezirksorganisationen stehen vor den Wahlen

Einmal jährlich stehen die Jahreshauptversammlungen der Bezirke auf dem Kalender. Alle zwei Jahre finden dort Neuwahlen statt.

Die Landjugend Kärnten ist unterteilt in eine Landesorganisation, sieben Bezirksorganisationen und 80 Ortsgruppen. Als Unterorganisation der Landwirtschaftskammer Kärnten gehören alle Gruppen der Landjugend Kärnten zur Kammer.
Jede Gruppe, ob Landes-, Bezirks- oder Ortsgruppe, verfügt über einen Vorstand, der den Weg für die Gruppe weist.

Auf Landesebene gibt es sieben Positionen: die Landesleiterin mit ihren zwei Stellvertreterinnen, den Landesobmann mit seinen zwei Stellvertretern sowie den/die Landesagrarsprecher/in. Ihre Aufgabe besteht darin, die Bezirke und Ortsgruppen bei sämtlichen Ereignissen zu unterstützen und vor Ort zu sein. Ebenfalls übernehmen sie bei Bezirksjahreshauptversammlungen den Wahlvorsitz. Zusätzlich zum Landesvorstand gibt es noch zwei Landjugend-Referenten, die gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer für die Budgetplanung und die Organisation diverser Veranstaltungen auf Landesebene zuständig sind.

Der Bezirksvorstand besteht immer aus dem operativen Vorstand: Bezirksleiterin mit ihren zwei Stellvertreterinnen, Bezirksobmann mit seinen zwei Stellvertretern, einem/einer Bezirkskassier/in und einem/einer Bezirksschriftführer/in. Zusätzlich kann der operative Vorstand um acht Positionen erweitert werden: Dritter Bezirksobmann-Stellvertreter, Dritte Bezirksleiterin-Stellvertreterin, Bezirkskassier/in-Stellvertreter, Bezirksschriftführer/in-Stellvertreter, Agrarsprecher/in, Brauchtumsreferent/in, Pressereferent/in und Sportreferent/in.

Die Bezirksorganisation ist für die Veranstaltungsplanung auf Bezirksebene (4er-Cup, Redewettbewerbe, Agrar- und Genussolympiaden, Mähwettbewerbe, Eisstockturniere, Volleyballturniere, Forstwettbewerbe, Bälle, Funktionärstage, Ausschusssitzungen, Jahreshauptversammlungen usw.) selbst verantwortlich. Auch die Budgetplanung der Bezirkskasse liegt in deren Verantwortungsbereich. Neben den Planungen hat der Bezirk auch die Aufgabe, bei den Ortgruppenjahreshauptversammlungen in ihrem Bezirk die Wahlleitung zu führen.

Ebenso wie der Bezirk verfügt auch die Ortsgruppe über einen operativen Vorstand, der ebenfalls aus einer Leiterin mit zwei Stellvertreterinnen, einem Obmann mit zwei Stellvertretern, einem/einer Kassier/in und einem/einer Schriftführer/in besteht. Auch hier besteht die Möglichkeit, den Vorstand um acht Mitglieder zu erweitern: Dritter Obmann-Stellvertreter, Dritte Leiterin-Stellvertreterin, Kassier/in-Stellvertreter, Schriftführer/in-Stellvertreter, Agrarsprecher/in, Brauchtumsreferent/in, Pressereferent/in und Sportreferent/in.

Die Ortsgruppe ist für sämtliche Veranstaltungen und Aktivitäten auf Ortsebene zuständig. Auch hier hat wieder die Ortsgruppe die Budgetplanung inne.

Auf Bezirks- und Ortsgruppenebene gilt es, zusätzlich zum Vorstand zwei Rechnungsprüfer zu wählen. Sie dürfen allerdings nicht mit dem Vorstand verwandt sein und müssen beide das 18. Lebensjahr vollendet haben, um diese Position zu bekleiden. Sie prüfen am Ende der Vorstandsperiode die Kasse und entlasten den Kassier bei der Jahreshauptversammlung.

Andreas Steindorfer

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